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Struktur und Satzung von Schulen ans Netz e. V.

Schulen ans Netz ist ein eingetragener Verein. Seine Organe sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung sowie der Beirat.

Der Verein Schulen ans Netz hat verschiedene Mitbestimmungsorgane. Die Satzung nennt als Gremien den Vorstand, die Mitgliederversammlung und den Beirat.

Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied oder optional aus einem geschäftsführenden       Vorstandsmitglied und einem Vorstandsvorsitzenden. 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Mitgliedsvertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder ein von ihm benannter Vertreter. Fördernde Mitglieder nehmen als Gäste an den  Mitgliederversammlungen teil.

Beirat

Der Beirat unterstützt und berät den Verein beim Erfüllen seiner Aufgaben. Dem Beirat gehören als ständige Mitglieder an:

  • ein Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • vier Vertreter der Länder
  • je ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene
Projekte
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