Themendienst - Jugendschutz und Internet
Janusköpfige Netzkultur – Chancen und Gefahren
Die Angebote im Internet haben sich in den letzten Jahren qualitativ und quantitativ radikal verändert. Man schätzt, dass die Zahl der Internet-Seiten mittlerweile über eine Milliarde beträgt. Kaum jemand möchte heute noch auf das Internet als Informations-, Kommunikations- oder einfach nur Unterhaltungsmedium verzichten. Nach einer aktuellen Erhebung (http://www.nonliner-atlas.de) nutzt mehr als die Hälfte der Deutschen die ‚Datenautobahn’, die damit mit Fug und Recht als Massenmedium einzuordnen wäre. Ein Massenmedium, das im Unterschied zu Fernsehen und Radio im viel höheren Maße aus passiven Nutzern aktive macht. Viele User haben mittlerweile die Möglichkeit entdeckt, ohne viel Aufwand ihre gewerblichen oder privaten Inhalte über das Internet zu veröffentlichen, Kunden zu finden oder Kontakte zu knüpfen. Im gleichen Maße haben sich die Gefahrenherde dieses dezentralen, nicht-hierarchischen und kaum mit herkömmlichen Mitteln zu kontrollierenden Mediums vermehrt. Gewalt, Pornographie oder Rechtsradikalismus - Themen, zu denen man im Internet ohne größere Mühe unzählige Seiten findet. Auf die man manchmal auch unabsichtlich gerät. Kinder und Jugendliche sind von diesen Inhalten natürlich noch in weit höherem Maße gefährdet.
Jugendschutz im Netz – rechtliche, technische und pädagogische Aspekte
Nicht zuletzt die Ereignisse in Erfurt haben Rufe nach einer Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzes laut werden lassen. Jedoch hat die Bluttat eines jugendlichen Täters die Novellierungen der bestehenden Gesetze, die schon vorher auf Bundund Länderebene diskutiert wurden, lediglich beschleunigt. Das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendschutz-Staatsvertrag, am 1. April 2003 in Kraft getreten (siehe Seite 6), tragen dem Wandel der Medienangebote, gerade im digitalen Bereich, Rechnung. Computerspiele und Bildschirmgeräte werden künftig mit einer rechtlich verbindlichen Altersfreigabekennzeichnung versehen. Für Rundfunk- und Internetangebote, die kriegsverherrlichend sind oder die Menschenwürde verletzen, gelten strengere Verbote. Allein auf die abschreckende Wirkung einer strafrechtlichen Verfolgung zu setzen, wäre jedoch naiv. Ausländische Anbieter von illegalen Netz-Inhalten lassen sich ohnehin kaum dingfest machen.
Lehrkräfte sind schulrechtlich dazu verpflichtet, die im Internet surfenden Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, d. h. sie haften unter Umständen dafür, wenn während ihrer Aufsichtszeit illegale und jugendgefährdende Inhalte aufgerufen werden (siehe Seite 10). Da die Aufsicht führende Lehrkraft natürlich nicht jedem jugendlichen Surfer auf die Finger schauen kann, bieten sich natürlich technische Zugangskontrollen an. So genannte Positiv- und Negativlisten oder textbasierende Filter (siehe Seite 12) können einiges dazu beitragen, dass gerade auch im schulischen Umfeld der Umgang mit Internet sicherer wird. Jedoch haben sich Anbieter pornographischer oder gewaltverherrlichender Seiten immer wieder diesen recht schlichten Filterprogrammen entzogen, indem z. B. Namen und Begriffe etwas anderes versprechen, als dann auf der Seite zu sehen ist. Intelligente Filterprogramme, die Text und Bild gleichermaßen überprüfen, sind noch nicht ausgereift. Grundsätzlich gibt es nicht den absoluten Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten. Daher wäre es fatal, sich einzig und allein auf einen automatischen Schutzmechanismus zu verlassen.
Aus medienpädagogischer Sicht bedarf es für den Jugendmedienschutz eines Zusammenspiels aus rechtlichen, technischen und pädagogischen Aspekten. Besonders Lehrkräfte und Eltern müssen sich ihrer eigenen erzieherischen Aufgabe bewusst werden, die unbedingt auch die Vermittlung von Medienkompetenz beinhalten sollte. Kinder und Jugendliche sollten nicht einfach nur kommentarlos gegen Gefahren aus dem Netz abgeschirmt werden. Stattdessen sollte man im Gespräch, am besten sogar beim gemeinsamen Surfen, über die Gefahrenherde im Netz sprechen und somit einem reflektierten und kritischem Verhältnis Vorschub leisten. In der Schule, aber auch zuhause könnten Absprachen in Form von Nutzungsordnungen getroffen werden. Kindern sollte deutlich gemacht werden, dass man z. B. nicht einfach seine Adresse an Unbekannte weitergibt oder sich mit Bekanntschaften aus dem Netz trifft; wenn den Kinder etwas komisch vorkommt, sollten sie es ihren Lehrerinnen und Lehrern oder Eltern melden. Dazu bedarf es natürlich eines Vertrauensverhältnisses.
Wünschenswert wäre auch, dass im schulischen Kontext stärker über geschlechtsspezifische Aspekte von Jugendmedienschutz reflektiert würde. Überlegungen hinsichtlich unterschiedlicher „Gefährdungstypen“ von Jungen und Mädchen spielen hier nur selten eine Rolle und schnell ist man sich einig, dass Jungen die empfänglicheren sind und die Mehrheit der gefährdeten Gruppe stellen. Nur selten gerät in den Blick, dass für Mädchen andere potenzielle „Gefährdungen“ mit der Internetnutzung verbunden sind: Die Interaktivität des Mediums nämlich bietet ganz neue Möglichkeiten für Ansätze sexualisierter Gewalt, wie sie z. B. in öffentlichen Chats und Communities an der Tagesordnung sind.
Experten wie Stefan Glaser von jugendschutz.net haben angeregt, im Rahmen von Workshops oder Seminaren Jugendliche beispielsweise auf die Konfrontation mit rassistischen und volksverhetzenden Internetseiten vorzubereiten. Dies hätte dann auch den Vorteil, dass diese Angebote nicht wie bei der bloßen Tabuisierung und Zensur den Reiz des Verbotenen erhalten. Unter der Anleitung eines erfahrenen Medienpädadagogen könnten rechtsradikale Seiten aufgerufen werden, die Inhalte kritisch diskutiert und durch webbasierte Aktionen gegen rechte Gewalt so etwas wie Zivilcourage praktisch erprobt werden. (http://www.jugendschutz.net)
Blinde Flecken in der Mediendebatte
Obwohl die Gefahren aus dem Netz nicht zu unterschätzen sind, tut es gut, die bisweilen hitzig geführte Diskussion über geeignete Schutzmaßnahmen einmal aus der Distanz zu betrachten – Medienkompetenz sollte nicht zuletzt auch bedeuten, die landläufig vertretenen Meinungen über Medien und ihren vermeintlichen Wirkungsweisen und Gefährdungspotenzialen zu hinterfragen. Die Mediengeschichte führt vor Augen, dass jede neue Kommunikations- und Informationstechnik Ängste und Befürchtungen ausgelöst und selbst in liberalen eingestellten Gesellschaften die Bereitschaft erhöht hat, leichtfertig Verbote auszusprechen und strenge Zensurmaßnahmen zu ergreifen. Auf signifikante Weise werden gerade jene Bevölkerungsgruppen von Vorurteilen besonders befallen, die sich der neuen Kommunikationstechniken nicht bedienen, d. h. vor allem die ältere Generation. Medienreflexion könnte aber auch bei den Inhalten ansetzen: Dass Kinder und Jugendliche (wie natürlich auch Erwachsene) überhaupt Interesse an dem Tabuisierten und Indizierten haben, kann nicht direkt als Zeichen einer medial initiierten Verrohung der Gesellschaft gedeutet werden. Vielmehr deutet einiges auf eine anthropologische Konstante hin: So hat das Thema Gewalt den Menschen immer schon fasziniert – das gilt auch schon für Epochen, die noch keine Massenmedien kannten (vgl. Ralf Vollbrecht: Medienpädagogik, S. 156 ff.). Es wird oftmals davon ausgegangen, dass mediale Darstellungen von Gewalt automatisch ein aggressives und gewaltbereites Verhalten zeitigen. Nicht zuletzt die Ereignisse in Erfurt mögen den Zusammenhang von Medienkonsum und Gewaltbereitschaft nahe legen. Doch neueste Studien belegen jedoch, dass kaum ein Medienangebot zwangsläufig zu aggressivem oder gar kriminellem Verhalten führt; vor monokausalen Vermutungen, so plausibel diese auch sein mögen, sollte man sich hüten. Gleichwohl ist der Umkehrschluss, wie einige meinen, auch nicht zulässig: Aggressionen werden durch Gewalt in den Medien auch nicht abgebaut. (Vollbrecht, S. 171)
Auch wenn Vorsicht geboten ist bei Schnellschüssen in Sachen Jugendmedienschutz: Kein verantwortungsvoller Bildungsforscher würde heute ernsthaft bestreiten, dass bestimmte mediale Inhalte für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind – pornographische Darstellungen können beispielsweise bei Heranwachsenden Orientierungsstörungen in der Entwicklung auslösen (Raimond Pousset, Mit dem Kind ins Internet, S. 37) – und es daher eines bestimmten rechtlichen Rahmens, technischer Schutzmechanismen, aber eben auch pädagogischer Leitlinien bedarf: Es geht dabei nicht darum, Kinder und Jugendliche von der (Medien-)Wirklichkeit abzuschotten, sondern um ein sinnvolles und „neu auszubalancierendes Verhältnis von Schutz und Freigabe“. (Thomas Voß-Fertmann, Kinder- und Jugendmedienschutz im Wandel, S. 80)
Autor: Dirk Frank
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Dr. Dirk Frank
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